Mit dieser Unsicherheit sind Sie nicht alleine: Viele Mandanten fürchten sich vor den Rechtsanwaltskosten. Doch hier gibt es klare Regelungen, abrechnen können wir nur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das genau regelt, welche Gebühr für welche Tätigkeit anfällt. In gerichtlichen Verfahren (außer Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten) bemsessen sich die Rechtsanwaltskosten immer nach dem einschlägigen Streitwert.
In außergerichtlichen Streitigkeiten hingegen bemisst sich die Anwaltsgebühr nach Schwierigkeitsgrad und Umfang der Angelegenheit sowie an der finanziellen Situation des Mandanten. Sind Sie berechtigt Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu erhalten, übernimmt die öffentliche Hand entstehende Kosten – hier stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls beratend zur Seite. Entsprechende Formulare können Sie nachfolgend herunterladen.
Sollten Unsicherheiten Ihrerseits bestehen, sprechen Sie uns zu Beginn der Beratung gerne an, wir sind stets bemüht alle Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen und unterstützen Sie selbstverständlich auch beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.
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