Als Rechtsanwaltskanzlei in Rockenhausen beraten wir Sie seit über 30 Jahren in rechtlichen Fragen. Rechtsanwalt Koch ist einer von wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familien – und Sozialrecht. Stets auf dem neusten Stand der Rechtsprechung und durch jahrelange Erfahrung mit allen Tipps vertraut, verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.
Alle in Bezug auf Ehe, Familie und Verwandtschaft geltenden gesetzlichen Regelungen, Scheidung, Eheverträge, Kinder (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt, Abstammung)
Interessenvertretung im Widerspruchs-, Überprüfungs- und Klageverfahren, betreffend Hartz IV/ALG II, Grundsicherung, Schwerbehindertenrecht, Rente, Arbeitslosegeld, Krankenkasse, etc.
Interessenvertretung bei Kündigung, Räumung, Mietminderung, Schönheitsreparaturen und anderen mietrechtlichen Angelegenheiten
Regulierung von Verkehrsunfallschäden und Bußgeldangelegenheiten
Interessenvertretung bei Kündigung, Arbeitszeugnis, Abfindung, Lohn/Gehalt.
Entwerfen, Prüfen und Durchsetzen von Verträgen, z.B. Kaufverträge, Leasingverträge, Darlehensverträge und Werkverträge.
Sie haben sich getrennt und wollen eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Ehepartner/ Ihrer Ehepartnerin finden? Dabei ist es Ihnen wichtig, in dieser für sich genommen bereits sehr belastenden Situation eine einvernehmliche Scheidung zu vollziehen – dann sollten Sie über die Errichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung nachdenken. Hierzu sollten Sie sich gemeinsam mit
Im Juli dieses Jahres soll ein erneuter Kinderbonus i.H.v. € 100,00 zur Abfederung der Folgen der steigenden Energiepreise ausgezahlt werden. Die Auszahlung soll zeitnah und automatisch zu den Auszahlungsterminen des Kindergeldes im Juli 2022 durch die Familienkasse erfolgen. Eine Antragstellung soll in der Regel nicht notwendig werden. Der Kinderbonus ist
Zu den häufigsten Langzeitfolgen einer Corona-Infektion zählt das chronische Fatigue-Syndrom (CFS). Betroffene klagen über andauernde Erschöpfung und Abgeschlagenheit auch noch Monate nach ihrer Infektion mit dem Virus. Für diese Folgen der Corona-Erkrankung, auch „Long-Covid“ genannt, gibt es derzeit noch keine Kriterien zur Beurteilung des Grades der Behinderung nach der Versorgungsmedizinischen
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