Der Corona Kinderbonus

„Der Kinderbonus ist eine Sonderzahlung für Familien, die durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Diesen Bonus erhalten alle Kinder, die 2020 kindergeldberechtigt gewesen sind automatisch, es bedarf keines gesonderten Antrages. Eine Anrechnung auf Sozialleistungen und Unterhaltsvorschusszahlungen darf nicht erfolgen, denn der Kindebonus soll Familien zusätzlich zugute kommen.
Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit einem Jugendamt angestrebt werden.“

Quelle und weitere Informationen: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/cnz/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=8060D5D3BDBD98C009869A8ECD443060.jp17?doc.hl=1&doc.id=KORE236922020&documentnumber=11&numberofresults=4489&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint


Büro Rockenhausen
Schloßstraße 13
67806 Rockenhausen

Tel.: 0 63 61-77 97
Fax: 0 63 61-33 74

info@rechtsanwaelte-koch.de