„Aufgrund der Coronakrise wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt und es gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Für Kinder fühlt sich die Zeit bereits jetzt wie eine Ewigkeit an. Daher sollte klar sein: Die Rechtsordnung verbietet den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen nicht, sondern sie trägt für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs Sorge.„
Quelle und weitere Informationen: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/SorgeUmgangsrecht/Corona_Umgangsrecht_node.html