Die Scheidungsfolgenvereinbarung und ihre Vorzüge bei Trennung und Scheidung

Sie haben sich getrennt und wollen eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Ehepartner/ Ihrer Ehepartnerin finden? Dabei ist es Ihnen wichtig, in dieser für sich genommen bereits sehr belastenden Situation eine einvernehmliche Scheidung zu vollziehen – dann sollten Sie über die Errichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung nachdenken. Hierzu sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Ehepartner/ Ihrer Ehepartnerin an einen im Bereich des Familienrechts spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie sämtliche Themenbereiche, die Sie als regelungsbedürftig ansehen, einvernehmlich regeln. Die Vereinbarungen können sich neben dem Zugewinnausgleichsanspruch, der Vermögensauseinandersetzung und einvernehmlichen Regelungen der Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche beispielsweise auch auf erbrechtliche Angelegenheiten beziehen.

Die zielgerichtete Errichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung setzt selbstverständlich voraus, dass Sie und Ihr Ehepartner/ Ihre Ehepartnerin noch über eine gemeinsame Kommunikationsebene verfügen, darüber hinaus muss auf beiden Seiten eine gewisse Kompromissbereitschaft vorhanden sein.

Sie denken über die Errichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung nach der Trennung von Ihrem Ehepartner/ Ihrer Ehepartnerin nach? Ich berate Sie gerne!

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