Neuerungen im ALG II ab 01.01.2022

Der monatliche Regelbedarf im ALG II erhöht sich ab Januar 2022:

  • für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte auf € 449,00,
  • für zwei Partner einer Bedarfsgemeinschaft ab dem 18. Lebensjahr jeweils auf € 404,00,
  • für Kinder bis 6 Jahre auf € 285,00, für Kinder bis 14 Jahre auf € 311,00 und für Kinder bis 18 Jahre auf € 376,00.

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