Der monatliche Regelbedarf im ALG II erhöht sich ab Januar 2022:
- für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte auf € 449,00,
- für zwei Partner einer Bedarfsgemeinschaft ab dem 18. Lebensjahr jeweils auf € 404,00,
- für Kinder bis 6 Jahre auf € 285,00, für Kinder bis 14 Jahre auf € 311,00 und für Kinder bis 18 Jahre auf € 376,00.