Neues aus dem Familienrecht: Umgangskontakte zum Kind während der Corona-Pandemie

Das OLG Nürnberg entschied kürzlich, dass das Bestehen der Corona-Pandemie eine Aussetzung von Umgangskontakten nicht rechtfertige. Die bloße Empfehlung, die Zahl der privaten Kontakte zu minimieren, könne nach Ansicht des Gerichts aufgrund der besonderen Bedeutung für den Elternteil und das betroffene Kind nach Art. 6 GG nicht genügen. Weiter lehnt es das Gericht ab, einen Corona-Test auf Vorrat oder gar eine Impfung gegen COVID-19 zur Voraussetzung für einen Umgangskontakt zu machen.
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