Hartz-IV-Empfänger/innen, Sozialgeldempfänger/innen und Grundsicherungsbezieher/innen, die für den Monat Mai 2021 leistungsberechtigt sind, erhalten für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 zum Ausgleich der im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstandenen Mehraufwendungen eine Einmalzahlung i.H.v. € 150,00.
Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung seitens der Jobcenter und Behörden soll Mitte Mai 2021 starten.
Behalten Sie Ihre Bescheide unbedingt im Blick. Sollten Sie die € 150,00 bis 30.06.2021 nicht erhalten haben, wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsanwaltskanzlei.
Bleiben Sie gesund!