Der Grad der Behinderung (GdB) in Verbindung mit der COVID-19-Pandemie

Zu den häufigsten Langzeitfolgen einer Corona-Infektion zählt das chronische Fatigue-Syndrom (CFS).

Betroffene klagen über andauernde Erschöpfung und Abgeschlagenheit auch noch Monate nach ihrer Infektion mit dem Virus.

Für diese Folgen der Corona-Erkrankung, auch „Long-Covid“ genannt, gibt es derzeit noch keine Kriterien zur Beurteilung des Grades der Behinderung nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung.

Daher wird zur Bewertung in diesen Fällen auf eine vergleichbare Erkrankung zurückgegriffen.

Es kann daher sinnvoll sein, nach einer ausgestandenen Corona-Infektion einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung beim zuständigen Landesamt/Versorgungsamt zu stellen.

Falls Sie einen Rechtsbeistand im Antrags-, Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten benötigen, beraten und vertreten wir Sie als Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht gerne.

Sollten Sie mit einer Feststellung des Landesamtes/Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie uns ebenfalls gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung in Ihrer Angelegenheit kontaktieren.

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